Ich arbeite in einem Bereich mit einer vorgeschrieben jährlichen Datenschutzschulung, die letzte gab es am Dienstag anlässlich Inkrafttretung der General Data Protection Regulation (oder wie es die Deutschen nennen, Datenschutzgrundverordnung).
Die DSGVO gilt nicht für privat agierende Privatpersonen!
Für mich als Blogger wird sich also nichts ändern.
Ich speichere schon immer keine IPs und binde seit geraumer Zeit keine nativen Share-Buttons mehr ein, weil mir das social tracking auf den Senkel geht.
Bei allem anderen bin ich als Privatbetreiber aus dem Schneider.
Deswegen ist auch keine Abmahnwelle gegenüber privaten Websitenbetreibern zu erwarten. Fachleute, die diese voraussagen, handeln meiner Auffasung nach nicht seriös.
Also schaltet euer Blog nicht ab.
Für die ganz vorsichtigen gibt es im neuesten WordPress-Update die Möglichkeit, eine (wahrscheinlich) GDPR-konforme Datenschutzerklärung einblenden zu lassen.
Dazu ist es (wahrscheinlich) eine gute Idee, E-Mail-Abos zu deaktivieren. Mache ich jetzt auch, wird ohnehin nur von Spammern genutzt.
Genaueres wissen wir noch nicht, warten wir wohl mal auf die erste Rechtssprechung.
So long (und das ist natürlich keine Rechtsberatung, ne?)